"Ladeinfrastruktur vor Ort“ Förderung für KMUs

Nutzen Sie die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort

Natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften sind im Programm Ladeinfrastruktur vor Ort förderberechtigt. Vom 12. April bis 31. Dezember 2021 können sie Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.

Das Förderprogramm hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und gewährt eine Bezuschussung bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Die Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Verordnung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge.

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Fördervoraussetzungen Ladeinfrastruktur vor Ort

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Einreichung, Bearbeitung und Vorhabenumsetzung finden Sie hier.

Interesse an der Förderung durch "Ladeinfrastruktur vor Ort"?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

+49 (0) 561 - 92 08 70 30